
Spenden: CHF 46’295
Ausgaben: CHF 27'204 (Gebühren CHF 3’000, Anwaltskosten CHF 24’204)
Update, Herbst 2024: Die Beschwerde wurde fristgerecht am Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Crowdfunding-Ziel von CHF 45’000 wurde dank eurer Unterstützung erreicht – herzlichen Dank an Sie alle, an den Umbria Club, an die AOR und die AOT!
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im August die Beschwerde gegen die Prüfungsordnung «Experte / Expertin in Augenoptik mit eidg. Diplom», eingereicht durch OPTIKSCHWEIZ, FHNW, Umbria Club und OSO (SBAO), offiziell abgewiesen. Die OSO (SBAO), unterstützt vom Umbria Club und der Association des Optométristes Romands AOR, wird gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Aus Sicht dieser drei Institutionen stellt der SBFI-Entscheid einen schwerwiegenden Eingriff in die Zukunft der Schweizer Optometrie dar – er ist sowohl gesetzeswidrig als auch potenziell eine Gefahr für die Kund·innen. Vertreten wird uns die Anwaltskanzlei Lemann, Walz & Partner – sie wird innerhalb der Frist bis zum 20. September die Beschwerde beim Bundesveraltungsgericht einlegen. Um diese erheblichen finanziellen Aufwendungen stemmen zu können, rufen wir euch zur Unterstützung mittels Crowdfundingplattform auf; jede Spende hilft!

Spenden: CHF 46’295
Ausgaben: CHF 27'204 (Gebühren CHF 3’000, Anwaltskosten CHF 24’204)